A gyámok kötelezettsége a 18–19. században
Abstract
Die Pflicht der Erziehungsberechtigten liegt am 18/19. Jahrhundert lm Laufe der Jahrhunderte galten die im Privatrecht des Adels geltenden Regeln auch für die Privatrechtsverhaltnisse der Leibeigenen. Der Unterschied bestand darin, dass im 18. Jahr- hundert die Regel allgemein wurde, dass das Erbe verwaister Leibeigener versteigert und das Geld in den Waisenkasse eingezahlt wurde. Die Studie stellt das Schicksal der Leibeigenenwai- sen und deren vaterliches Erbe in der spaten Ordenszeit anhand von Beispielen aus archiva- lisch aufbewahrten Gerichtsdokumenten dar.
Collections
- Nem PTE szerzők [134]